Der Kirchenvorstand ist nach der Kirchengemeindeordnung zusammen mit dem Pfarramt das Leitungsorgan der Kirchengemeinde.
Er sorgt für die Besetzung der Pfarrstelle und anderer gemeindlicher Ämter, für die Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Verwaltung des kirchlichen Vermögens.
Zusammen mit allen Gemeindegliedern ist der Kirchenvorstand verantwortlich für die Erhaltung und Förderung der rechten Verkündigung des Wortes Gottes und die stiftungsgemäße Darreichung der Sakramente. Der Kirchenvorstand plant und begleitet auch die Gottesdienste.
Der Kirchenvorstand wurde im März 2024 neu gewählt und setzt sich zusammen aus
- Pastor Andreas Pöhlmann als Mitglied kraft Amtes
- drei von der Gemeinde gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern
(ein/e vom Kirchenkreisvorstand auf Vorschlag des Arenshorster Kirchenvorstands berufene Kirchenvorsteherinnen oder berufener Kirchenvorsteher wird noch benannt)
- einem vom Patron der Arenshorster Kirche ernannten Kirchenvorsteher
Alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher außer dem Pastor nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich war. Die sechs- bzw. dreijährige Amtszeit des Kirchenvorstands begann im Juni 2024.